Rürup-Rente in Saarbrücken: die Basisrente für Selbständige, Freiberufler und Gutverdiener

Mit der Rürup-Rente können Sie sich als Selbständiger, Freiberufler und Gutverdiener fürs Alter absichern. Diese private Altersvorsorge kann eine gesetzliche Rentenversicherung ersetzen oder diese entsprechend aufstocken. Das sind die Vorteile:

  • Beim klassischen Rürup-Vertrag erhalten Sie eine garantierte Rente, beim fondsgebundenen Rürup nach Vereinbarung.
  • Hohe Steuervorteile gibt es bereits in der Ansparphase.
  • Sie können einen Mindestbeitrag sparen und sind flexibel mit Zuzahlungen.
  • Die Rürup-Rente ist vor Pfändungen und Insolvenzen geschützt.

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Rürup-Rente

Was ist die Basis-Rentenversicherung?
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine private Altersvorsorge, die seit 2005 in Deutschland besteht und nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt ist. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Leibrente, die nicht gepfändet werden kann und vor einer Insolvenz und Bürgergeld sicher ist.

Mit einer Rürup-Rente können sich vor allem Selbständige und Freiberufler absichern, da diese häufig nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder berufsständischen Versorgungswerken angehören.

Viele Gutverdiener und auch Beamte entscheiden sich ebenfalls für die Rürup-Rente, da Steuervorteile greifen, bis der jährliche Höchstbeitrag (~25.000€ p.a.) überschritten würfe. Aus diesem Grund eignet sich die Basisrente auch, um durch steuerliche Förderung die Rendite eines Fondssparplans zu erhöhen, selbst wenn bereits eine gesetzliche Rentenversicherung vorliegt.


Die am häufigsten gestellten Fragen über die Rürup-Rente im Überblick

Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?
Die Rürup-Rente wurde ursprünglich für Selbständige geschaffen, die keiner Pflichtversicherung unterliegen. Deshalb eignet sich die Basisrente besonders gut für Selbständige und Freiberufler, aber auch Gutverdiener mit Pflichtversicherung können von der Zusatzrente profitieren.

Wie funktioniert die Auszahlung der Basisrente?
Mit der Basisrente können Sie sich gegen Altersarmut und für ein langes Leben absichern, da die Rentenauszahlung ab dem 62. Lebensjahr erfolgt – und zwar monatlich, ein Leben lang. Eine einmalige Kapitalauszahlung entfällt. Sparer können Ihre Familie mit der Rentengarantiezeit oder der Hinterbliebenenrente für den Fall des Todes absichern, oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der eigenen Berufsunfähigkeit einschließen. Auch diese Beiträge unterliegen dann der steuerlichen Förderung und können abgesetzt werden.

Welche Formen der Rürup-Rente gibt es?
Es gibt zwei Formen der Rürup-Rente: Zum einen die klassische Rentenversicherung, welche sich vor allem für Selbständige und Freiberufler eignet, die keiner Pflichtversicherung angehören. Zum anderen gibt es auch die fondsgebundene Rentenversicherung sowie einen Fondssparplan, was sich für risikofreudige Gutverdiener eignet, die noch mehr Steuervorteile geltend machen wollen oder auch für Selbständige und Freiberufler, die bereits eine mit einer Grundversorgung vorgesorgt haben.

Wie wird die Basisrente gefördert?
Der Staat fördert die Rürup-Rente, indem er in der Ansparphase Steuervorteile für die Sparer gewährt. Bis zum derzeitigen Höchstbetrag von jährlich 25.046 Euro (Verheiratete: 50.092 Euro) Euro kann die Sonderausgaben mit aktuell 90% von der Steuer absetzen – diese steigen bis 2025 auch noch jährlich auf 100% an.

Was ist der Unterschied zwischen der Rürup-Rente und der Riester-Rente?
Beide private Altersvorsorgen werden vom Staat gefördert – allerdings liegt hier auch der größte Unterschied. So ist die Riester-Rente vor allem für Familien und Geringverdiener interessant, da es jährliche Zulagen vom Staat gibt, die an das Einkommen gekoppelt sind. Bei der Rürup-Rente ist hingegen der Steuervorteil entscheidend, weshalb Gutverdiener besonders hiervon profitieren.

Weitere Unterschiede sind, dass die Rürup-Rente sehr flexibel an die Einkommensentwicklung angepasst werden kann und auch Sonderzahlungen (z.Bsp. in besonders erfolgreichen Jahren, bei Erbschaften …) problemlos möglich sind und Sie eine lebenslange monatliche Rente erhalten. Bei der Riester-Rente gibt es einen jährlichen Mindestbetrag und Sie können sich mit Rentenbeginn auch für eine anteilige Auszahlung entscheiden.

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Achim Dräger, Saarlouis
Geschäftsführer, IMA GmbH · Marketing & Consulting